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von Gebühren auch

См. также в других словарях:

  • gebühren — Vsw erw. obs. (8. Jh.), mhd. gebürn, ahd. giburien, as. giburian Stammwort. Aus g. * ga bur ija gebühren , auch in ae. gebӯrian, (anord. byrja), gt. in gabaurjaba gern . Die bezeugten Bedeutungen sind beginnen sich ereignen, zutragen gebühren,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gebühren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühren — sind im allgemeinen von der öffentlichen Gewalt (Staat, Gemeinde) einseitig festgestellte Vergütungen, die von den Bürgern (bez. von im Bereich der öffentlichen Gewalt befindlichen Personen) für unmittelbar von ihnen veranlaßte Leistungen (von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebühren — Gebühren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur als ein unpersönliches Zeitwort, oder doch nur in der dritten Person üblich ist, den Pflichten oder Rechten aller Art, dem Wohlstande, den Umständen gemäß seyn. 1)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gebühren — Gebühren, dem ursprünglichen Begriff nach nur jene öffentlichen Abgaben, die aus Anlaß einer besonderen Inanspruchnahme öffentlicher Amtstätigkeit zu zahlen sind. Die Eisenbahnen unterliegen diesen G., wie andere juristische Personen, soweit sie… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Gebühren Info Service — GIS Gebühren Info Service GmbH Rechtsform GmbH Gründung 23. September 1998 …   Deutsch Wikipedia

  • Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …   Universal-Lexikon

  • gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …   Universal-Lexikon

  • IC-Gebühren — Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den Telefongesellschaften bei der Netzzusammenschaltung für die Gesprächsterminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) in fremden Netzen zahlen müssen. Das Terminierungsentgelt… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrich III. von Saarwerden — Friedrich von Saarwerden (* um 1348 in Saarwerden; † 9. April 1414 in Bonn) war als Friedrich III. von 1370 bis 1414 Erzbischof von Köln. Durch die Förderung seines Großonkels, des Trierer Erzbischofs Kuno II. von Falkenstein, wurde Friedrich von …   Deutsch Wikipedia

  • Graf von Berg — Bergischer Löwe in Wappenform 14. Jahrhundert nach Gustav Droysen, 18 …   Deutsch Wikipedia

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